Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Wohnberechtigungsschein (allgemeine Informationen) 

Unterlagen

Folgende Erklärungen/Bescheinigungen werden benötigt (unter der Rubrik "Downloads/Links" unter "Formulare" abrufbar):

- Erklärung für den sozialen Wohnungsbau von Wohnungssuchenden oder Wohnungsinhabern/Wohnungsinhaberinnen

- eine vollständig ausgefüllte und vom Arbeitgeber bestätigte Verdienstbescheinigung
(Im Einzelfall können auch schlüssige Gehaltsbescheinigungen des Arbeitgebers akzeptiert werden.)

Neben den steuerpflichtigen Einkünften zählen auch einige steuerfreie Einkünfte ( z.B. Arbeitslosengeld I) zum anrechenbaren Einkommen. Daher sind alle Einkünfte nachzuweisen!

Gebühren

Je nach Einkommenshöhe beträgt die Gebühr für die Erteilung eines Wohnungsberechtigungsscheines 5,00 EUR oder 10,00 EUR.

Zahlungsart

Die Zahlung der Gebühren kann bar oder per Rechnung erfolgen.

Bearbeitungszeit

Bitte reichen Sie die Formulare ausgefüllt und unterschrieben entweder persönlich oder postalisch bei uns ein. Wo Sie uns finden, können Sie unter der Rubrik "Kontakt" unter "Organisation" nachlesen.

Der WBS wird i.d.R. nach 1 - 2 Tagen erteilt.