Kurzbeschreibung
Für den Bezug einer Wohnung, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde (Sozialwohnungen), ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) erforderlich. Wohnberechtigungsscheine werden, soweit bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, auf Antrag vom Kreis Paderborn ausgestellt. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Kreisverwaltung Paderborn, Rufnummer 0 52 51 / 3 08 -
Beschreibung
Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein (WBS)
- gilt ein Jahr lang und
- berechtigt zum Einzug in eine öffentlich geförderte Wohnung im Land Nordrhein-Westfalen.
Einen allgemeinen WBS stellt sowohl die zuständige Stelle aus, in der die/der Wohnungssuchende ihren/seinen Wohnsitz hat als auch die zuständige Stelle, in der die/der Wohnungssuchende seinen Wohnsitz begründen will.
Informationen zur Einkommensermittlung und Wohnungsgröße finden Sie unter "Ähnliche Dienstleistungen".
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