Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Wohnberechtigungsschein (Wohnungsgröße) 

Beschreibung

Die Wohnungsgröße richtet sich nach der Anzahl der Familienmitglieder.

In der Regel ist von folgender Wohnungsgröße auszugehen:
- für einen Alleinstehenden: 50 qm Wohnfläche;
- für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum oder um 15 qm.

Die angegebene Zahl der Wohnräume ist zuzüglich Arbeitsküche (bis 15 qm) und Nebenräume zu verstehen.

Ein zusätzlicher Raum oder eine zusätzliche Wohnfläche von 15 qm ist wegen besonderer persönlicher oder beruflicher Bedürfnisse einer haushaltsangehörigen Person, eines nach der Lebenserfahrung in absehbarer Zeit zu erwartenden zusätzlichen Raumbedarfs oder zur Vermeidung besonderer Härten z. B. jungen Ehepaaren oder Alleinerziehenden mit Kindern ab vollendetem 6. Lebensjahr zuzubilligen.