Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein (WBS)
- gilt ein Jahr lang und
- berechtigt zum Einzug in eine öffentlich geförderte Wohnung im Land Nordrhein-Westfalen.
Einen allgemeinen WBS stellt sowohl die zuständige Stelle aus, in der die/der Wohnungssuchende ihren/seinen Wohnsitz hat als auch die zuständige Stelle, in der die/der Wohnungssuchende seinen Wohnsitz begründen will.
Informationen zur Einkommensermittlung und Wohnungsgröße finden Sie unter "Ähnliche Dienstleistungen".