Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Sterbefallbeurkundung 

Beschreibung

Zur Beurkundung eines Sterbefalles können wir Ihnen nachstehende Informationen geben:

Wo ist ein Sterbefall anzuzeigen?

Alle Sterbefälle (Haussterbefall, Unfalltod, Tod durch Fremdverschulden oder Suizid), die im Gemeindegebiet von Borchen eintreten, sind beim Standesamt Borchen anzuzeigen. Verstirbt jemand im Krankenhaus, ist immer das Standesamt am Ort des Krankenhauses für die Beurkundung des Sterbefalles zuständig.

Wann ist ein Sterbefall anzuzeigen?

Ein Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

Wer hat einen Sterbefall anzuzeigen?

Der Sterbefall kann von einem Familienangehörigen oder jeder anderen Person angezeigt werden, die von dem Tod aus eigenem Wissen unterrichtet ist. In der Regel übernehmen die Bestattungsunternehmen diese Aufgabe. Außerdem sind Einrichtungen wie Krankenhäuser und Seniorenheime zur Anzeige eines Sterbefalls verpflichtet.

Welche Gebühren fallen an?

Die Beurkundung eines Sterbefalles ist gebührenfrei. Kostenfreie Urkunden werden ausgestellt für die Bestattung, für die Krankenkasse und für Rentenzwecke. Alle weiteren Urkunden sind gebührenpflichtig. Die erste zusätzliche Urkunde kostet 10,00 EUR, jede weitere 5,00 EUR.

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