Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Bestattungen 

Beschreibung

Der Arzt stellt einen Totenschein aus, der beim Standesamt zur Beantragung der Sterbeurkunde benötigt wird.

Diese Sterbeurkunde wird beim Friedhofsamt vorgelegt.

Nach Rücksprache mit der Pfarrgemeinde legt das Friedhofsamt einen Beerdigungstermin fest. Für den Transport des Toten / der Toten zur Leichenhalle, zur Einsargung und Aufbewahrung muss ein Beerdigungsinstitut eingeschaltet werden.

Soll eine Einäscherung stattfinden, ist eine Überführung in das Krematorium notwendig.

Eine Sonderbestattung ist die Seebestattung, die das Beerdigungsinstitut organisiert.

In der Gemeinde Borchen sind Bestattungen in allen Ortsteilen auf gemeindeeigenen Friedhöfen möglich.

Nähere Einzelheiten zu den vorhandenen Grabstellen und den notwendigen Formalitäten können auch in der Friedhofsverwaltung erfragt werden.

In der Friedhofssatzung und der Gebührenordnung der Gemeinde Borchen unter dem Reiter "Downloads/Links" finden Sie vorab einige Informationen.

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