Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Hunde (Haltungserlaubnis und Haltungsanzeige nach dem Landeshundegesetz NRW) 

Beschreibung

Hundehaltung nach dem Landeshundegesetz NRW (LHundG)

Seit dem 01.01.2003 ist das LHundG (früher: Landeshundeverordnung) in Kraft getreten, es sieht bei bestimmten Hunden eine besondere Genehmigungspflicht bzw. eine Anzeigeverpflichtung vor.

Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund) ist der Ordnungsbehörde von der Halterin oder dem Halter schriftlich anzuzeigen.

Eine Erlaubnis ist für den Umgang mit Hunden der Rassezugehörigkeit Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Braisleiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander notwendig.

Sie können das Formular für die Beantragung der Haltungserlaubnis und die Anzeige der Haltung eines großen Hundes sowie weitere Informationen direkt herunterladen (unter dem Punkt Formulare/Download weiter unten auf dieser Seite). Bitte senden Sie diesen Vordruck vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die

Gemeinde Borchen
- Ordnungsamt -
Unter der Burg 1
33178 Borchen.

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