Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Grundwasserabsenkung 

Beschreibung

Sollte es erforderlich werden während Ihres Bauvorhabens das Grundwasser abzusenken und dieses in den Regenkanal einzuleiten, ist ein Antrag beim STEB zu stellen.

Die Gebühren für eine bauzeitliche Einleitung von Grundwasser in den Regenkanal werden wie folgt berechnet:

Auszug

aus der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersatz vom 19.12.2011 zur Abwassersatzung der Stadt Paderborn vom 11.12.2006

§ 2
Erhebungsmaßstab

3. Gebühr für die Einleitung von Grund- und Dränagewasser

a) ...

b) Wassereinleitung aus bauzeitlicher Grundwasserabsenkung
Die Gebühr für die Befreiung nach § 7 Abs. 8 der Abwassersatzung beträgt für eine bauzeitliche Grundwasserabsenkung 135,00 EUR.
Die Benutzungsgebühr für die Einleitung beträgt 0,37 EUR pro m² Grundfläche des Baukörpers, von dem Dränagewasser abgeleitet wird.

Sollte der Gebührenpflichtige mit der Bemessung nach m² nicht einverstanden sein, wird die Gebühr nach der maximalen Pumpenleistung der eingesetzten Dränagewasserpumpe berechnet. Dabei wird die maximale Pumpenleistung durch das vermutete maximale Einleitungspotential von 0,52 l/s/m² dividiert und mit dem Gebührensatz pro 100 m² von 37,05 EUR multipliziert.