Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Gewerbesteuer 

Beschreibung

Auf der Grundlage der Steuererklärungen der/des Gewerbetreibenden wird durch das zuständige Finanzamt (für den Bereich der Gemeinde Borchen das FA Paderborn) ein Gewerbesteuer-Messbetrag festgesetzt. Dieser ergibt, mit dem Hebesatz multipliziert, die zu zahlende Gewerbesteuer.

Der Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde Borchen beträgt zur Zeit 418 v. H.. Die Gewerbesteuer errechnet sich somit wie folgt:

Messbetrag (Finanzamt) x Hebesatz (Gemeinde) = Gewerbesteuer
Gewerbesteuer ./. geleistete Vorauszahlungen = Nachzahlungs- oder Erstattungsbeträge für die einzelnen Veranlagungen.

Entsprechend der Abgabenordnung sind dann Nachzahlungs- oder Erstattungszinsen zu berechnen. Gerne können Sie für die Erteilung einer Einzugsermächtigung das unten angezeigte Formular nutzen.

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