Auf der Grundlage der Steuererklärungen der/des Gewerbetreibenden wird durch das zuständige Finanzamt (für den Bereich der Gemeinde Borchen das FA Paderborn) ein Gewerbesteuer-Messbetrag festgesetzt. Dieser ergibt, mit dem Hebesatz multipliziert, die zu zahlende Gewerbesteuer.
Der Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde Borchen beträgt zur Zeit 418 v. H.. Die Gewerbesteuer errechnet sich somit wie folgt:
Messbetrag (Finanzamt) x Hebesatz (Gemeinde) = Gewerbesteuer
Gewerbesteuer ./. geleistete Vorauszahlungen = Nachzahlungs- oder Erstattungsbeträge für die einzelnen Veranlagungen.
Entsprechend der Abgabenordnung sind dann Nachzahlungs- oder Erstattungszinsen zu berechnen. Gerne können Sie für die Erteilung einer Einzugsermächtigung das unten angezeigte Formular nutzen.