Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Rundfunkgebührenpflicht (GEZ) - Befreiung 

Beschreibung

Seit dem 1. April 2005 ist die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht neu geregelt worden. Zuständig ist jetzt die GEZ.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht weiterhin die Möglichkeit, auf Antrag eine Befreiung von der Rundfunkgebühr zu erhalten.

Ob Sie eine der Voraussetzung erfüllen, können Sie direkt unter der angegebenen Internetadresse erfahren.

Für den Betrieb von Fernseh- und Radiogeräten müssen grundsätzlich Gebühren an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) gezahlt werden.

Bestimmte Personen können von den Gebühren befreit werden, für die Befreiung muss ein Antrag gestellt werden. Dieser Antrag liegt für Sie im Einwohneramt bereit oder ist auf der Internetseite der GEZ abrufbar.

Alle erforderlichen Informationen finden Sie in dem PDF-Dokument im Downloadbereich weiter unten auf dieser Seite.