Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Vorbescheid 

Beschreibung

Häufig lassen sich die vielfältigen baurechtlichen Fragen bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Art nicht im Rahmen der Bauberatung beantworten.

In diesen Fällen empfiehlt es sich, eine Bauvoranfrage einzureichen. Dieses hat den Vorteil, dass Sie einen Vorbescheid erhalten, an den die Baugenehmigungsbehörde 2 Jahre gebunden ist.

Der Antrag auf Vorbescheid bringt Ihnen weitghende Rechtssicherheit und kann besonders bei einem anstehenden Grundstückskauf von Bedeutung sein.

Die zuständige Baugenehmigungsbehörde für das Gebiet der Gemeinde Borchen ist das Kreisbauamt Paderborn, Riemekestr. 55, 33102 Paderborn (Tel.: 05251 / 308 - 0).