Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Verlängerungen von Baugenehmigungen  

Beschreibung

Baugenehmigungen sind 2 Jahre gültig.

Danach kann durch Antrag die Genehmigung um ein Jahr verlängert werden.

Die zuständige Baugenehmigungsbehörde für das Gebiet der Gemeinde Borchen ist das Kreisbauamt Paderborn, Riemekestr. 55, 33102 Paderborn (Tel.: 05251 / 308 - 0).