Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Sondernutzungserlaubnis 

Beschreibung

Für die Benutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche über den Gemeingebrauch hinaus ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. So z. b. für das Aufstellen von Verkaufsständen, Warenautomaten oder von Tischen und Stühlen, von Fahrradständern, z. B. vor Gaststätten.

Gleiches gilt für die Nutzung der Straße für sonstige gewerbliche Zwecke, z. B. die Verteilung von Werbematerial, die Durchführung von Verkaufsgesprächen, die Abwicklung von Verkaufsgeschäften (auch ohne feste Verkaufs- und Werbestände) sowie Musikdarbietungen oder Straßenkunst.

Bloße Meinungsäußerungen durch Verteilen von Schriften oder Handzetteln, durch Gespräche o. ä. ohne technische Hilfsmittel wie Infostände oder Plakatständer fallen dagegen im Allgemeinen unter den Gemeingebrauch.

Dies hat vor allem Bedeutung für politische Aktivitäten.

Je nach den örtlichen Gegebenheiten kann auch die Anbringung von Werbeschildern oder von Warenautomaten, die in den Luftraum über der Straße hineinragen, als erlaubnispflichtige Sondernutzung zu beurteilen sein. Mehr Details erfahren Sie von unserem zuständigen Mitarbeiter.