Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Einwohnerantrag 

Unterlagen

Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden. Er muss ein bestimmtes Begehren und eine Begründung enthalten. Er muss bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten. Der Einwohnerantrag muss von mindestens 5 von 100 der Gesamteinwohner der Gemeinde unterzeichnet sein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 GO NW