Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Beratungsstellen 

Beschreibung

Hilfe in vielen Lebenslagen finden Sie bei den Mitarbeitern der Beratungsstellen.

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Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer (BGB § 1896). Die Betreuungsstelle schlägt dem Betreuungsgericht einen geeigne-ten Betreuer vor und ermittelt für das Gericht die notwendigen Sachverhalte, damit eine ge-richtliche Entscheidung ergehen kann.