Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Anpflanzungen 

Beschreibung

Für das Pflanzen von Sträuchern, Hecken und Bäumen auf Grundstücken sind verschiedene Grenzabstände vorgeschrieben.

Diese Grenzabstände sind im Nachbarrechtsgesetz NRW geregelt.

Auskünfte zu den Abständen erteilen Ihnen gerne unsere Mitarbeiter/innen im Fachbereich 60 (Bauverwaltung).

Unter dem Reiter "Downloads/Links" können Sie unter dem Link zur Seite "Baurecht" das Nachbarschaftsgesetz NRW einsehen.