Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Anmeldung zur Eheschließung 

Beschreibung

Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen gemeldeten Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.

Bei mehreren Wohnsitzen ist es am zweckmäßigsten, das Standesamt zu wählen, an dem die Eheschließung erfolgen soll.

Wenn bei der Prüfung durch den Standesbeamten keine Ehehindernisse festgestellt werden, kann die Ehe innerhalb der folgenden sechs Monate geschlossen werden.

Danach verfällt die Gültigkeit der Anmeldung.

Sofern Sie dies wünschen, suchen Sie sich ein Stammbuch aus.

Über die Gebühr für die Anmeldung der Eheschließung und weitere Kosten informieren Sie die Mitarbeiterinnen des Standesamtes.