Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Bauzustandsanzeige 

Beschreibung

Der Baubeginn, die Fertigstellung des Rohbaus (beim freigestellten Verfahren nicht erforderlich), sowie die abschließende Fertigstellung sind beim Bauordnungsamt anzuzeigen.

Die Anzeige kann schriftlich, persönlich, oder über das Formular im Internet abgegeben werden.