Die Teilungsgenehmigung ist schriftlich unter Vorlage eines von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellten Lageplanes zu beantragen. Hierzu ist das entsprechende Formular zu verwenden.
50€ - 250€ (je gebildetes Grundstück)
Die Gebühr ist abhängig vom jeweiligen Prüfaufwand.
Gebührenbescheid
§ 8 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Maximal 4 Wochen.