Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Grundbesitzabgaben (Eigentumswechsel) 

Gebühren

Eine Neuberechnung der Gebühren (Straßenreinigung, Abfallbeseitigung, Niederschlagswasser) kann satzungsrechtlich mit dem Folgemonat der grundbuchlichen Umschreibung (rechtlicher Übergang) erfolgen.
Wenn Sie dies wünschen und dem Steueramt das Datum der Eintragung im Grundbuch nachweisen (Kopie der Eintragung reicht aus), werden die Gebühren entsprechend aufgeteilt.

Sofern keine Gebührenaufteilung innerhalb eines Jahres beantragt wird, werden diese für den neuen Eigentümer gemeinsam mit der Grundsteuer zum 1.1. des Folgejahres berechnet.

Für die Abrechnung der Schmutzwasserentwässerungsgebühr legen Sie bitte die Endabrechnung der E.ON Westfalen Weser AG über den Frischwasserverbrauch im Steueramt vor. Diese werden dann entsprechend Ihrem Verbrauch abgerechnet werden.