Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Ausnahmegenehmigung - Beschallung öffentlicher Flächen 

Beschreibung

Auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie auf öffentlichen Anlagen ist der Gebrauch von Tonerzeugungs- und Tonwiedergabegeräten(z. B. Musikdarbietungen, Lautsprecheransagen, etc.) verboten, wenn andere hierdurch belästigt werden können.

Unter bestimmten Voraussetzungen können beim Ordnungsamt Ausnahmen von dieser Regelung beantragt werden.

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