Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Unterhaltsvorschussleistungen 

Kurzbeschreibung

Zuständig ist das Jugendamt im Kreis Paderborn. Dort erhalten Sie weitere Informationen unter der Telefonnummer 0 52 51 / 3 08 - 0.

Beschreibung

Ansprüche nach dem Unterhaltsvorschussgesetz können geltend gemacht werden für Kinder,

- die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

- im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem der Eltern leben

und

- keine oder unregelmäßige Unterhaltsleistungen von dem anderen Elternteil erhalten.

Die Zuständigkeit der Unterhaltsvorschusskasse der Stadt Paderborn ist grundsätzlich gegeben für Kinder, die im Stadtgebiet Paderborn wohnhaft sind.

Die Heranziehung des anderen unterhaltspflichtigen Elternteils erfolgt nach den Regelungen des Bürgerlichen Rechts (BGB). Da häufig namentliche Abweichungen zum Kind gegeben sind, ist auf die Zuordnung zum leistungsberechtigten Kind zu achten.