Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Denkmalschutz 

Beschreibung

Jeder Eigentümer oder Nutzer, der ein Baudenkmal oder ein ortsfestes Bodendenkmal beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder die bisherige Nutzung ändern möchte, muss zuvor die Erlaubnis beantragen.

Die Erlaubnispflicht besteht auch für die Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von Anlagen in der engeren Umgebung von Baudenkmalen oder ortsfesten Bodendenkmalen, wenn hierdurch das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigt wird.

Gleiches gilt für die Beseitigung oder Veränderung von beweglichen Denkmalen.

Schützenswerte Objekte sind in die Denkmal-Liste der Gemeinde Borchen eingetragen.

Für diese Objekte können unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel bewilligt werden.

Da für die Beantragung dieser Mittel je nach Zweck sehr unterschiedliche Unterlagen nötig sind, sollten Sie sich von unseren zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten lassen.

Im Anschluss finden Sie einen Link zur Stiftung Deutscher Denkmalschutz unter dem Reiter "Downloads/Links".

Außerdem finden Sie unter dem Reiter "Downloads/Links" das Denkmalschutzgesetz von NRW und eine Übersicht über Bau- und Naturdenkmale der Gemeinde Borchen.