Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Vergnügungssteuer 

Beschreibung

Rechtsgrundlage für die Festsetzung der Vergnügungssteuer ist das Vergnügungssteuergesetz und die Satzung über die Festsetzung von Vergnügungssteuern in der Gemeinde Borchen.

Steuerpflichtig sind Geldspiel- und Unterhaltungsgeräte in Gaststätten und Spielhallen. Außerdem unterliegen öffentliche Tanzveranstaltungen der Vergnügungssteuerpflicht.

Die Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Borchen kann im Fachbereich Finanzwesen oder im Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit eingesehen werden.

Nähere Informationen zur Höhe der Vergnügungssteuer erteilen die Mitarbeiter/innen des Fachbereichs Finanzwesen.

Vorab können Sie gerne auch die Satzung über den angegebenen Link unter der Rubrik "Downloads/Links" einsehen.

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