Für jeden Ortsteil wählt der Rat einen Ortsvorsteher.Die Wahl erfolgt für die Dauer der Wahlzeit des Rates. Der Ortsvorsteher muss in der Ortschaft, für die er bestellt wird, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können.
Aufgaben
Der Ortsvorsteher vertritt die Belange seiner Ortschaft gegenüber dem Rat und der Verwaltung. Im Rahmen dieser Aufgabe ist er jederzeit berechtigt und verpflichtet Wünsche, Anregungen und Beschwerden aus seiner Ortschaft aufzugreifen und weiterzuleiten.
Alfen
Konrad Hansmeier
Dörenhagen
Heinrich Rebbe
Etteln
Ulrich Ahle
Kirchborchen
Manfred Melcher
Nordborchen
Gerald Klocke