Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Eheschließung 

Unterlagen

Da jede Anmeldung zur Eheschließung individuell ist, kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden. Deshalb ist es sinnvoll, sich möglichst frühzeitig beim Standesamt zu informieren, welche Unterlagen benötigt werden.

Bei Eheschließungen mit Auslandsbezug empfehlen wir, sich ggf. bereits 1 Jahr vor der beabsichtigen Eheschließung beim Standesamt beraten zu lassen. Der Auslandsbezug liegt u. a. vor:

- ein oder beide Partner besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit
- Personenstandsurkunden sind im Ausland zu beschaffen
- eine/mehrere Vorehe/n wurde/n im Ausland geschieden

Die Beratung kann grundsätzlich telefonisch oder bei persönlicher Vorsprache erfolgen. Bei Vorliegen einer ausländischen Staatsangehörigkeit bei einem der Verlobten ist eine persönliche Vorsprache zur Beratung beim Standesamt unter Vorlage des ausländischen Reisepasses im Original oder in Ablichtung erforderlich.

Gebühren

Folgende Gebühren sind im Rahmen einer standesamtlichen Trauung beim Standesamt zu entrichten:

Prüfung der Ehefähigkeit bei Anmeldung der Eheschließung oder Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
unter Beachtung des deutschen Rechts 40,00 €
unter Beachtung des ausländischen Rechts 66,00 €
Vornahme der Eheschließung durch anderes Standesamt 40,00 €
Eheschließungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten 66,00 €
Ausstellung einer Eheurkunde 10,00 €
jede weitere Eheurkunde 5,00 €
Ausstellung einer mehrsprachigen Eheurkunde 10,00 €
Versicherung an Eides statt 21,00 €

Zahlungsart

Die Gebühr kann in bar oder per EC-Kartenzahlung entrichtet werden.

Hinweise

Das Streuen von Blumen, Reis und Konfetti:
Auf das Streuen von Blumen, Reis, Konfetti oder Ähnlichem ist aus Sicherheitsgründen und zum Wohle der Umwelt im Innen- und Außenbereich zu verzichten. 

Foto-, Ton- und Videoaufnahmen:
Während der standesamtlichen Trauung dürfen aus rechtlichen Gründen keine Ton- und Videoaufnahmen gemacht werden. Fotoaufnahmen für den ausschließlichen Privatgebrauch sind während der Eheschließung erlaubt.

Die Veröffentlichung von Aufnahmen aus dem Trauzimmer im Internet (z.B. auf YouTube), bei sozialen Netzwerken oder bei sonstigen Medien ist nicht gestattet.

Trauzeugen:
Seit dem 1. Juli 1998 sind Trauzeugen gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben. Die Eheschließung kann aber auf Wunsch der Eheschließenden in Gegenwart von einem oder zwei Zeugen erfolgen. Diese sollten volljährig sein und sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.