Den Termin für Ihre standesamtliche Eheschließung können Sie telefonisch mit den Mitarbeitern/innen des Standesamtes vereinbaren.
Sie können sich aber auch direkt mit einem Klick auf den Trauungskalender unter der Rubrik "Downloads/Links" über freie Termine informieren und Ihren Wunschtermin online reservieren lassen.
Die Trauungen finden grundsätzlich im Trauzimmer des Mallinckrodthofes statt. Nur in Ausnahmefällen werden noch Trauungen im Rathaus durchgeführt.
Da jede Anmeldung zur Eheschließung individuell ist, kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden. Deshalb ist es sinnvoll, sich möglichst frühzeitig beim Standesamt zu informieren, welche Unterlagen benötigt werden.
Bei Eheschließungen mit Auslandsbezug empfehlen wir, sich ggf. bereits 1 Jahr vor der beabsichtigen Eheschließung beim Standesamt beraten zu lassen. Der Auslandsbezug liegt u. a. vor:
- ein oder beide Partner besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit
- Personenstandsurkunden sind im Ausland zu beschaffen
- eine/mehrere Vorehe/n wurde/n im Ausland geschieden
Die Beratung kann grundsätzlich telefonisch oder bei persönlicher Vorsprache erfolgen. Bei Vorliegen einer ausländischen Staatsangehörigkeit bei einem der Verlobten ist eine persönliche Vorsprache zur Beratung beim Standesamt unter Vorlage des ausländischen Reisepasses im Original oder in Ablichtung erforderlich.
Folgende Gebühren sind im Rahmen einer standesamtlichen Trauung beim Standesamt zu entrichten:
Prüfung der Ehefähigkeit bei Anmeldung der Eheschließung oder Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses | |
unter Beachtung des deutschen Rechts | 40,00 € |
unter Beachtung des ausländischen Rechts | 66,00 € |
Vornahme der Eheschließung durch anderes Standesamt | 40,00 € |
Eheschließungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten | 66,00 € |
Ausstellung einer Eheurkunde | 10,00 € |
jede weitere Eheurkunde | 5,00 € |
Ausstellung einer mehrsprachigen Eheurkunde | 10,00 € |
Versicherung an Eides statt | 21,00 € |
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Kartenzahlung entrichtet werden.
Das Streuen von Blumen, Reis und Konfetti:
Auf das Streuen von Blumen, Reis, Konfetti oder Ähnlichem ist aus Sicherheitsgründen und zum Wohle der Umwelt im Innen- und Außenbereich zu verzichten.
Foto-, Ton- und Videoaufnahmen:
Während der standesamtlichen Trauung dürfen aus rechtlichen Gründen keine Ton- und Videoaufnahmen gemacht werden. Fotoaufnahmen für den ausschließlichen Privatgebrauch sind während der Eheschließung erlaubt.
Die Veröffentlichung von Aufnahmen aus dem Trauzimmer im Internet (z.B. auf YouTube), bei sozialen Netzwerken oder bei sonstigen Medien ist nicht gestattet.
Trauzeugen:
Seit dem 1. Juli 1998 sind Trauzeugen gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben. Die Eheschließung kann aber auf Wunsch der Eheschließenden in Gegenwart von einem oder zwei Zeugen erfolgen. Diese sollten volljährig sein und sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.