Aufgrund des Anschluss- und Benutzungszwangs, der sich aus der Abwasserbeseitigungssatzung ergibt, sind alle Grundstücke im Gemeindegebiet von Borchen an das öffentliche Kanalnetz (Schmutz- und Regenwasserkanal oder Mischwasserkanal) anzuschließen.
Die anfallenden Beiträge und Gebühren für den Anschluss eines Grundstückes und die Nutzung der Kanalisation sind in verschiedenen Satzungen geregelt, die vom Rat der Gemeinde beschlossen wurden.
Die aktuellen Gebühren können Sie über den Link unter dem Reiter "Downloads/Links" erfahren.
Die Abwasserbeseitigungssatzung können sie einsehen unter dem Reiter "Downloads/Links".
*Bei Grundstücken, die eine mehr als eingeschossige Bebaubarkeit zulassen und Grundstücken, die in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie in anders beplanten oder unbeplanten Gebieten liegen, aber gewerblich genutzt werden, gelten andere Regelungen.