Bei der Anmeldung müssen für alle zuziehenden Personen die Personalausweise und/oder die Reisepässe vorgelegt werden. Neu ist die Vorlage einer vom Wohnungsgeber bzw. vom Vermieter ausgestellten schriftlichen Bestätigung über den erfolgten Wohnungsbezug. Hierfür gibt es ein Formular, das die Daten des Wohnungsgebers und die Namen der zuziehenden meldepflichtigen Personen enthält, ferner die Wohnungsanschrift und das Einzugsdatum. Die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung ist erforderlich bei
Wohnungsgeber ist, wer einer anderen Person eine Wohnung (einzelner Raum oder mehrere Räume) tatsächlich willentlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt.
In der Regel ist das der Wohnungseigentümer. Wohnungsgeber bei Untermietverhältnissen ist der Hauptmieter, der Räumlichkeiten einer gemieteten Wohnung einer weiteren Person zum selbständigen Gebrauch überlässt.
Wer eine eigene Wohnung bezieht, also selbst Eigentümerin oder Eigentümer ist, erklärt dies in einfacher Form. Der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person hat den Einzug oder Auszug der meldepflichtigen Person schriftlich mit Unterschrift zu bestätigen. Die neue Regelung schafft mehr Sicherheit. Das einfache Anmelden unter einer beliebigen Anschrift, um dann dort mehr oder weniger illegale Geschäfte abzuwickeln, wird nun deutlich erschwert.