Der Aufgabenbereich des Schiedsmanns umfasst hauptsächlich:
- Hausfriedensbruch
- Beleidigung
- üble Nachrede
- fahrlässige und gefährliche Körperverletzung
- In diesen Strafsachen besteht vor Anrufung des Gerichts Erscheinungspflicht vor dem Schiedsmann.
Außerdem kann der Schiedsmann tätig werden in vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von EURO 600,- in Nachbarschaftsstreitigkeiten und bei Ehrverletzungen.
Zu den Aufgaben können Sie weitere Informationen unter der angegebenen Internetadresse erhalten.
Zuständiger Schiedsmann: Hubert Bartoldus, Neuenhöfe 19, 33178 Borchen, Tel.: 0 52 51 / 39 92 69 Sprechstunden nach Vereinbarung.