Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Regionalplan 

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) ist in 5 Regierungsbezirke (RB) untergliedert: Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster.

Im Landesplanungsgesetz (LPlG) ist festgelegt, dass die Ziele für das gesamte Landesgebiet in Form des Landesentwicklungsplans (LEP) dargestellt und auf Ebene der Regierungsbezirke für den regionalen Bereich mit dem Instrument des Regionalplans konkretisiert werden.

Der Regionalplan gilt jeweils für das Gebiet eines Regierungsbezirkes und kann auch in Teilabschnitte unterteilt werden. Der Regionalplan stellt die Rahmenbedingungen für die nachfolgenden örtlichen Planungsebenen dar (Flächennutzungsplan bzw. letztlich Bebauungsplan und Landschaftsplan).

Das bedeutet, dass darin die angestrebte Raumnutzung in Grundzügen geregelt wird.

Die vielfältigen Raumansprüche wie Freiraumnutzung, Siedlungstätigkeit oder raumbedeutende Planungen sind miteinander abzustimmen.

Gemäß Baugesetzbuch sind die kommunalen (städtischen) Bauleitplanungen (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung anzupassen.

Ebenso fungiert der Regionalplan als Rahmenplan für den Landschaftsplan und die forstwirtschaftliche Entwicklung.

Während der Erabeitung des Planwerks fliessen im sogenannten "Gegenstromprinzip" sowohl von oben durch die Vorgaben und Leitziele der Landesplanung, als auch von unten mit der Beteilung der Gemeinden und deren Planungsträgern, die ihre konkreten, örtlichen Ziele darlegen, vielfältige Informationen in das Planwerk ein.