Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Kompostierung 

Beschreibung

Befreiung von der Biotonne Eine Befreiung vom Anschlusszwang für organische Abfälle kann im Einzelfall erteilt werden, wenn vom Antragsteller ein Nachweis erbracht wird, dass er die organsichen Abfälle vollständig, nachhaltig und fachgerecht selbst kompostiert und der durch die Eigenkompostierung erzeugte Humusstoff eine zweckentsprechende Eigenverwendung findet.

Nähere Informationen erteilen Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen unseres Bürgerbüros.