Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Grundsteuer 

Beschreibung

Grundsteuern werden von den Städten und Gemeinden für alle bebauten und unbebauten Grundstücke in ihrem Bereich erhoben.

Die "Grundsteuer A" wird für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und die "Grundsteuer B" für alle anderen bebauten oder unbebauten Grundstücke erhoben.

Auf der Basis des Einheitswertes der Grundstücke ermittelt das zuständige Finanzamt den Grundsteuermessbetrag.

Dieser ergibt, mit dem Hebesatz der jeweiligen Stadt oder Gemeinde multipliziert, die jährlich zu zahlende Grundsteuer.

Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt im Rahmen der jährlichen Haushaltssatzung der Gemeinde.