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Flächennutzungsplan 

Beschreibung

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan. Er stellt die flächenbezogenen Planungs- und Entwicklungsziele einer Gemeinde dar. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 desBaugesetzbuches (BauGB).

Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar, in dem er die Art der Bodennutzung meist für das gesamte Gemeindegebiet aufzeigt. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Gemeinde darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Naturschutz, Erholung, Bebauung, Verkehr, Landwirtschaft, Forstwirtschaft usw.) Flächen genutzt werden sollen.

Bei der Aufstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplanes sind die übergeordneten Ziele der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung zu beachten. Die Darstellungen (Inhalte) des Flächennutzungsplans sind nicht flächenscharf. Sie sind daher nur für nachfolgende Planungen, wie den Bebauungsplan (verbindliche Bauleitplanung) bindend und entfalten keine direkte Rechtswirkung für den Eigentümer oder Besitzer einer Fläche. Für nachfolgende, untergeordnete behördliche Planungen und Entscheidungen über die Zulässigkeit von Bauvorhaben ist der FNP jedoch für Behörden bindend und entfaltet erst über den verbindlichen Bauleitplan oder eine Baugenehmigung oder über eine Planfeststellung Rechtswirkung für den Bürger.

Dargestellt werden im Flächennutzungsplan beispielsweise:

--Flächen, die zur Bebauung vorgesehen sind, untergliedert nach Nutzungsarten: Wohnbauflächen (W), gemischte Gebiete (M), gewerbliche Bauflächen (G), Sonderbauflächen (S)

--Flächen für Versorgungsanlagen und Gemeinbedarfseinrichtungen (z.B. Kläranlage, Umspannwerk, Kirche, Sportplatz, Kultureinrichtungen)

--überörtliche Verkehrsflächen (Autobahnen, Bundesstraßen, Ausfallstraßen)

--Grünflächen (z. B. Parks, Kleingärten, Sportplätze, Friedhöfe)

--Wasserflächen (z. B. Seen, Häfen, Hochwasserschutzanlagen)

--Landwirtschaftliche Flächen und Wald

--Flächen für Nutzungsbeschränkungen (z. B. Abstandsflächen)

--Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und zur Gewinnung von Bodenschätzen

--Flächen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft Eine weitere Detaillierung der Darstellungen ist möglich, wird aber in der Regel dem Bebauungsplan überlassen, da der Flächennutzungsplan Übersichtscharakter besitzt. Den maximal möglichen Darstellungen im Flächennutzungsplan entsprechen die Festsetzungen des Bebauungsplans, die in einem abschließenden Katalog in § 9 des Baugesetzbuches festgelegt sind.

Ein Flächennutzungsplan muss immer eine Begründung beinhalten, in der die Gründe für die gewählten Darstellungen dargelegt sind. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (in der Regel Bezirks- oder Landesverwaltung) genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend. Das bedeutet beispielsweise, dass ein Bebauungsplan kein Gewerbegebiet auf einer Fläche festsetzen darf, für die der Flächennutzungsplan landwirtschaftliche Nutzung vorsieht.