Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Bürgerbegehren/Bürgerentscheid 

Unterlagen

Das Bürgerbegehren muss schriftlich eingereicht werden und die zur Entscheidung zu bringende Frage und eine Begründung enthalten. Es muss bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten.

Rechtsgrundlagen

§ 26 GO NW

Hinweise

Richtet sich das Bürgerbegehren gegen einen Beschluss des Rates, muss er innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntmachung des Beschlusses eingereicht sein. Gegen einen Beschluss, der nicht der Bekanntmachung bedarf, beträgt die Frist drei Monate nach Sitzungstag. Das Bürgerbegehren muss von mindestens zehn von Hundert der Bürger unterzeichnet sein.