Für das Pflanzen von Sträuchern, Hecken und Bäumen auf Grundstücken sind verschiedene Grenzabstände vorgeschrieben.
Diese Grenzabstände sind im Nachbarrechtsgesetz NRW geregelt.
Auskünfte zu den Abständen erteilen Ihnen gerne unsere Mitarbeiter/innen im Fachbereich 60 (Bauverwaltung).
Unter dem Reiter "Downloads/Links" können Sie unter dem Link zur Seite "Baurecht" das Nachbarschaftsgesetz NRW einsehen.