Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben oder dieser anderweitig abhanden gekommen ist, sind Sie verpflichtet den Verlust Ihres Ausweises im Bürgerbüro der Gemeinde Borchen zu melden.
Eine Verlustmeldung ist aufgrund der zu leistenden Unterschrift nur persönlich möglich.
Sofern Sie den Personalausweis für die elektronische Signatur und die Online-Ausweisfunktion nutzen, sollten Sie diese Funktionen unverzüglich sperren lassen. Nähere Informationen zur Sperrung finden Sie unten unter "Ähnliche Dienstleistungen".
- ein anderes Lichtbilddokument (z. B. Reisepass oder Führerschein), Familienstammbuch, Geburts- oder Heiratsurkunde
Nach einem Verlust des Personalausweises besteht für die Neubeantragung eine Wartezeit von 4 Wochen, für den Fall, dass Ihr verlorenes Ausweisdokument wiedergefunden wird.
Ein vorläufiger Personalausweis kann direkt beantragt werden.