Nach dem Gesetz über Tagesstätten für Kinder wird für die Betreuung eines Kindes in einem Kindergarten, einer Kindertagesstätte oder einem Kinderhort ein Elternbeitrag erhoben.
Die Höhe des Elternbeitrages ist einkommensabhängig und wird nach Vorlage entsprechender Einkommensnachweise festgesetzt. Maßgebend ist das Bruttojahreseinkommen der Familie.
Wenn Ihr Kind eine der genannten Einrichtungen besucht, werden Sie von der Gemeindeverwaltung automatisch zur Abgabe einer Erklärung über Ihre Einkommensverhältnisse aufgefordert.
- „Verbindliche Erklärung zum Elternbeitrag" (wird von den jeweiligen Kindertageseinrichtungen ausgehändigt)
- Einkommensnachweise
Die aktuellen Elternbeiträge können Sie der Beitragstabelle unter der Rubrik "Downloads / Links" entnehmen.
Die Beitragspflicht besteht grundsätzlich für das gesamte Kindergartenjahr, welches am 01.08. eines Jahres beginnt und zum 31.07. endet.
Für ein Kind im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung sind keine Elternbeiträge mehr zu entrichten.
Diese Gesetzesänderung tritt nach Beschluss des Landtages NRW vom 22.07.2011 bereits am 01.08.2011 in Kraft. Weitere Informationen zur Elternbeitragsfreiheit finden Sie unter der Rubrik "Links / Downloads".
Die Beiträge sind monatlich zum 15. des Monats fällig (Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung).