Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen 

Beschreibung

Nach dem Gesetz über Tagesstätten für Kinder wird für die Betreuung eines Kindes in einem Kindergarten, einer Kindertagesstätte oder einem Kinderhort ein Elternbeitrag erhoben.

Die Höhe des Elternbeitrages ist einkommensabhängig und wird nach Vorlage entsprechender Einkommensnachweise festgesetzt. Maßgebend ist das Bruttojahreseinkommen der Familie.
Wenn Ihr Kind eine der genannten Einrichtungen besucht, werden Sie von der Gemeindeverwaltung automatisch zur Abgabe einer Erklärung über Ihre Einkommensverhältnisse aufgefordert.