Wenn Sie kurzfristig einen Personalausweis benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis. Gleichzeitig empfehlen wir Ihnen den "endgültigen" Personalausweis zu beantragen.
Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Personalausweises beträgt 3 Monate, eine Verlängerung ist nicht zulässig.
- Ihren alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass/Kinderausweis
(auch wenn diese Dokumente ungültig sind)
- ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
Bei der Antragsstellung von Jugendlichen unter 16 Jahren wird zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt (Formular siehe unter der Rubrik "Downloads/Links"). Die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil ist bei der Antragstellung zwingend notwendig.
Der vorläufige Ausweis wird Ihnen so bald wie möglich im Einwohneramt oder in den Verwaltungsnebenstellen ausgestellt.