Der Antrag auf einen Reisepass kann im Bürgerbüro gestellt werden.
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich, da Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird. Seit dem 01.11.2007 ist zudem die Abnahme von Fingerabdrücken vorgeschrieben.
Die Fingerabdrücke und die Gesichtsmerkmale des biometrietauglichen Fotos werden im Chip des Reisepasses gespeichert.
Auf Wunsch können Sie auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.
Wird ein Reisepass von einer Person unter 18 Jahren beantragt, ist eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (Vater, Muter oder Vormund) bzw. ein Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten vorzulegen.
Die Einverständniserklärung ist als Formular im Bürgerbüro erhältlich. Besteht eine Betreuung, benötigen wir die Bestallungsurkunde des Amtsgerichts.
Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre. Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht zulässig.
Die Lieferzeit beträgt ca. 5 - 6 Wochen bei der Bundesdruckerei in Berlin. Reisepass als Expresspass In Eilfällen ist ein Expresspass innerhalb von 3 - 4 Arbeitstagen (Montag bis Freitag) nach Antragstellung lieferbar.
Diese Frist können wir allerdings nur einhalten, wenn der Antrag im Bürgerbüro bis 11.30 Uhr gestellt wurde.
Bitte beachten Sie, dass es für die Einreise in bestimmte Länder eine Mindestgültigkeit des Ausweises gibt.
Weiteres können Sie der Internetseite des Auswärtigen Amtes entnehmen (siehe unter der Rubrik "Links").
Für besonders Reiselustige - Auf Wunsch können Sie auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.
- Ihr alter Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass/Kinderausweis
(auch wenn diese Dokumente ungültig sind)
- ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
- falls kein aktuelles Ausweisdokument vorliegt, bitte die Geburtsurkunde vorlegen
Bei der Antragsstellung von einer Person unter 18 Jahren wird zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt (Formular siehe unter der Rubrik "Downloads/Links"). Die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil ist bei der Antragsstellung bei minderjährigen Jugendlichen bis 16 Jahren zwingend notwendig.
Besteht eine Betreuung benötigen wir die Bestellungsurkunde des Amtsgerichts.
Bei Abholung des neuen Reisepasses:
Sobald wir die Ausweisdokumente von der Bundesdruckerei bekommen haben, erhalten Sie von uns eine Benachrichtigungskarte. Damit können Sie eine Vertrauensperson beauftragen, das Dokument in Ihrem Namen abzuholen. Sie müssen Ihr altes Ausweisdokument vorlegen, wenn wir Ihnen das neue aushändigen. Auf Wunsch können Sie das vom Bürgerbüro ungültig gemachte alte Ausweisdokument behalten. Haben Sie ein Ausweisdokument verloren oder ist es Ihnen gestohlen worden, so teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. In diesem Fall bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bei der Neubeantragung mit.