Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Kinderreisepass 

Beschreibung

Ab dem 1. Januar 2021 können Kinderreisepässe nur noch mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten ausgestellt werden. Sie können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden, allerdings immer nur für 1 Jahr.

Bisher ausgestellte/verlängerte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.

Eine Verlängerung des Kinderreisepasses bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ist nur möglich, wenn der alte Pass noch nicht abgelaufen ist. Dazu ist der Kinderreisepass selbstverständlich mitzubringen.

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