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Natur- und Artenschutz 

Beschreibung

Der Artenschutz ist ein klassisches Gebiet des Naturschutzes. Unter Artenschutz versteht man das Ergreifen von Maßnahmen, um ein Aussterben von Tieren und Pflanzen zu verhindern. Dies geschieht in erster Linie durch den Schutz ihrer Lebensräume (= Biotope).

Dieser Schutz bezieht sich vor allem auf die Erhaltung von Lebensstätten und Lebensräumen wild lebender Tiere und wild wachsender Pflanzen.

Das Bundesnaturschutzgesetz, die Naturschutzgesetze der Länder und das Baugesetzbuch enthalten den Gesetzesauftrag zum Schutz, der Pflege und Entwicklung der Natur auch im besiedelten Bereich, sowie deren Schutz bei raumverändernden Planungen.

Weitere Informationen zum Naturschutz erhalten Sie unter der Rubrik "Downloads/Links".