Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Wohnung (Hauptwohnung anmelden) 

Beschreibung

Wenn Sie neu nach Borchen gezogen sind, sind Sie nach dem Bundesmeldegesetz verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgerbüro Borchen anzumelden.

Dies gilt auch für den 2. Wohnsitz. Die Anmeldung ist mit den erforderlichen Identitätsnachweisen persönlich vorzunehmen.

Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Unterlagen der anderen Familienmitglieder vorspricht.

Die Anmeldung ist gebührenfrei.