Wenn Sie neu nach Borchen gezogen sind, sind Sie nach dem Bundesmeldegesetz verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgerbüro Borchen anzumelden.
Dies gilt auch für den 2. Wohnsitz. Die Anmeldung ist mit den erforderlichen Identitätsnachweisen persönlich vorzunehmen.
Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Unterlagen der anderen Familienmitglieder vorspricht.
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
- Personalausweis zur Adressänderung (wenn nicht vorhanden, Reisepass)
- bei Kindern: Kinderausweis/Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- Wohnungsgeberbescheinigung
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Bei einem Wohnungswechsel sollten Sie insbesondere folgende Institutionen informieren:
- Ihr Geld- oder Kreditinstitut
- Ihre Krankenkasse
- das Strom- und Gasversorgungsunternehmen
- das Straßenverkehrsamt, An der Talle 7 (wenn Sie Halter eines Kfz sind)
- Ihre Versicherungen
- die Rundfunk- und Fernsehanstalt (GEZ 50656 Köln)
- die Post AG (evtl. Nachsendeauftrag)
- Ihre Telefongesellschaft
- ggf. Familienkasse (Kindergeld), Agentur für Arbeit, Sozialamt, etc.
- Steueramt, sofern es sich um Eigentum handelt.
(Wichtig: Beschriften Sie Ihren Briefkasten und Ihre Klingel!)