Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Abfallangelegenheiten 

Beschreibung

Die Gemeinde betreibt die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet nach Maßgabe der Gesetze und der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Borchen als öffentliche Einrichtung.

Aufgrund des Anschluss- und Benutzungszwangs, der sich aus der o.g. Satzung ergibt, sind alle Eigentümer von im Gebiet der Gemeinde liegenden, zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken verpflichtet, diese an die gemeindliche Abfallentsorgung anzuschließen und die dort anfallenden Abfälle der gemeindlichen Abfallentsorgung zu überlassen.

Die anfallenden Gebühren sind in der Gebührensatzung geregelt. Näheres hierzu finden Sie unter dem Stichwort „Abfallbeseitigungsgebühren“.

Die Abfallentsorgungssatzung können Sie unter dem Reiter „Downloads/Links“ einsehen.