Genehmigungsfreie Bauvorhaben und Anlagen sind in der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt.
Da es ca. 50 verschiedene genehmigungsfreie Bauvorhaben gibt, bitten wir Sie, sich an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Hauses zu wenden.
Vorab können Sie sich gerne die Landesbauverordnung unter der Rubrik "Downloads/Links" ansehen.