Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Gaststättenerlaubnis 

Beschreibung

Wer eine Gaststätte eröffnen möchte, benötigt eine Konzession. Geprüft wird die persönliche Zuverlässigkeit des Wirtes und die bauliche Eignung des Gaststättengebäudes.

Erlaubnispflichtig sind Gaststätten, die alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten, wobei zum Beispiel Hotels, die Speisen und Getränke nicht oder nur Hausgästen anbieten, nur anzeigepflichtig sind. Lassen Sie sich von unseren zuständigen Mitarbeitern im Fachbereich Ordnungswesen gerne beraten.