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Bauvoranfrage 

Beschreibung

Nach der Novellierung des Baurechtes in Nordrhein-Westfalen im Jahr 1996 ist im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes für die Errichtung von Bauvorhaben keine Genehmigung mehr erforderlich.

Für diese Bauvorhaben reicht die Vorlage eines Antrages mit Anlagen bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde aus, wobei im Bebauungsplan Festsetzungen über mögliche Arten der Bebauung und die Bauausführung enthalten sind.

Welche Unterlagen neben dem Antragsformular benötigt werden, kann bei jedem Architekten oder beim Fachbereich Bauwesen erfragt werden, wir beraten Sie gerne.

Für die Errichtung eines Bauvorhabens außerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes ist die Genehmigung der zuständigen Baubehörde erforderlich.

Ob ein Bauvorhaben in der geplanten Art und Ausführung errichtet werden kann, kann vorab im Rahmen einer Bauvoranfrage geklärt werden.

Bauvoranfragen sind unter Verwendung der entsprechenden Antragsunterlagen mit den erforderlichen Anlagen der Gemeinde Borchen vorzulegen.

Die zuständige Baugenehmigungsbehörde für das Gebiet der Gemeinde Borchen ist das Kreisbauamt Paderborn, Riemekestr. 55, 33102 Paderborn (Telefon : 05251 / 308-0).